Freitag, 2. März 2012

Kolonialgeschichte



Diebstahl von „herrenlosem Gut“ führt zu Besitz.
Dessen Legitimierung als Recht auf exklusive Nutzung (Eigentum) macht nur dann Sinn, wenn eine Räuberbande sich darauf verpflichten lassen will, das Wohl der Allgemeinheit zu definieren.

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