Sonntag, 28. April 2013

Im deutschen Rechtsstaat

existieren keine Straftatbestände des Verfassungsbruchs und der Grundrechteverletzung.
In Deutschland existiert kein Straftatbestand des Amtsmissbrauchs.
In Deutschland sind Amtsträger, welche Straftaten zugunsten des Staates begehen, entweder in der Regel oder per Gesetz frei von Strafe gestellt.


Man kann sich darüber empören. Es besteht aber keine Verpflichtung dazu.

Denn nur Desinteressierte und Idealisten stellen sich den Staat nicht als die allen überlegene Gewalt vor, die sich lächerlich machte, könnte irgendwer sie kontrollieren und zur Verantwortung ziehen.

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