Das
Personal der Firma Deutschland GmbH (nicht eingetragenes Warenzeichen
bis 1990 BRD), führt zur Identifizierung ihrer Mitglieder einen
amtlich beglaubigten Nachweis der Firmenzugehörigkeit.
Von
Zuwiderhandlungen gegen das korrekte Führen eines Ausweises kann nur
abgeraten werden.
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