Mittwoch, 11. März 2015

Erpressbarkeit

Ein Verheirateter mit Kindern
und einem Bausparvertrag würde für alles – ich sage und meine: für alles - zu gebrauchen sein, wenn man ihm nur die Mittel für den Bausparvertrag, die Kinder und eine Frau zugänglich macht, hmmm ... oder wenigstens damit winkt.

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