Sonntag, 12. Juli 2015

Armut hat funktional zu sein und zu bleiben.

Antwort auf
von r@iner
[..] " Es gibt im Sozialgesetzbuch einen Paragrafen, der vorschreibt, was passiert, wenn ein Hartz-IV-Empfänger stirbt. Sollte er ein (von der Anrechnung zu seinen Lebzeiten verschontes, also eher kleines) Vermögen hinterlassen, dann müssen die Erben daraus die Sozialleistungen zurückzahlen. Im Zweifel so lange, bis das Geld weg ist. Armut vererbt sich, sagt man. Und der Staat sorgt dafür, dass es so bleibt."

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