Antwort auf
von
r@iner
[..] " Es gibt im
Sozialgesetzbuch einen Paragrafen, der vorschreibt, was passiert,
wenn ein Hartz-IV-Empfänger stirbt. Sollte er ein (von der
Anrechnung zu seinen Lebzeiten verschontes, also eher kleines)
Vermögen hinterlassen, dann müssen die Erben daraus die
Sozialleistungen zurückzahlen. Im Zweifel so lange, bis das Geld weg
ist. Armut vererbt sich, sagt man. Und der Staat sorgt dafür, dass
es so bleibt."
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