Die Tugendhaftigkeit der Zivilgesellschaft
beruht
auf Voraussetzungen, die durch die Ergebnisse der tätigen
Tugendhaftigkeit automatisch in ihrem Bestand gesichert sind.
Ehrenamtlicher
Ersatzeinsatz
zum Beispiel
zementiert
das
Gerücht über den Sozialstaat,
er
sei von der auf Nachhaltigkeit
gestellten
Verelendung
gesichtet
worden.
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