Mittwoch, 1. Juli 2015

Die Tugendhaftigkeit der Zivilgesellschaft


beruht auf Voraussetzungen, die durch die Ergebnisse der tätigen Tugendhaftigkeit automatisch in ihrem Bestand gesichert sind.


Ehrenamtlicher Ersatzeinsatz
zum Beispiel zementiert
das Gerücht über den Sozialstaat,
er sei von der auf Nachhaltigkeit
gestellten Verelendung
gesichtet worden.

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