zeichnen sich durch eine natur- oder schicksalhafte,
unveränderbare und unfragliche Bösartigkeit aus.
Das macht die
stattfindende Menschenjagd zu einer Dauerkampagne gegen das Böse,
das immer und überall lauert. Gelöscht wird so der Restbestand an
Bewusstsein davon, dass in der genüsslichen Abstrafung eine
privatistische Verengung gesellschaftlicher Widersprüche vorliegt.
Der Zweck staatlicher Gewalt, die Souveränität freier Verfügung über ALLE vorhanden Interessen, wird durch die Verlagerung des Gewaltproblems in seine Moralisierung geleugnet:
Der Zweck staatlicher Gewalt, die Souveränität freier Verfügung über ALLE vorhanden Interessen, wird durch die Verlagerung des Gewaltproblems in seine Moralisierung geleugnet:
Legitime
gute Staatsgewalt – Illegitime böser Gewalttäter.
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