Mittwoch, 13. November 2013

Eigentumsschutzmänner

Du kannst in einer Friedensmission (Krieg) Beine, Arme oder sonstige Extremitäten verlieren, das geht für Friedensschutzmänner (Soldaten) und ihren Arbeitgeber (Kriegsminister) soweit in Ordnung. Beim Eigentumsschutz im Auslandseinsatz muß eben mit Schwund gerechnet werden.

Sollte sich freilich beim Appell herausstellen, daß du im Eifer des Friedensstiftungsgetümmels den Helm oder sonstige Ausrüstungsgegenstände verloren hast, schickt dir der Friedensengel Staat wegen diesem Verstoß gegen den sachgemäßen Umgang mit Staatseigentum eine Rechnung.

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