Samstag, 9. November 2013

Recht staad sei´, gej!?


Abgesehen davon, daß man das einfach nicht tut, stellen Beleidigungen den Straftatbestand der Verletzung eines ideellen Rechtes auf Unversehrtheit der Person dar. 
 
Aber so eine machtgeschützte  Rechtsperson und die anderen paar Millionen ordnungsgemäß in die Verarmung zu stürzen, das ist überhaupt kein Problem für die dafür verantwortliche, aber nicht zur Verantwortung zu ziehende Täterbande. 
 
Da stellt sich nämlich ganz von allein und stillschweigend übereinkünftig heraus, wer hier das Arschloch ist.



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