Mittwoch, 5. August 2015

Kontrahenten


Um des eigenen Vorteils willen schließt man Verträge. 
Aus dem selben Grund bricht man sie auch.
 
In der irreführenden Sprache der Moral heißt das:
"Eigennutz schließt und bricht Verträge."

Zwischen diesen beiden Fassungen liegen Welten:
- Im Angriff auf den Eigennutz genießt der gute Wille sich in seiner machtlosen Kniefälligkeit selbst.
- Im Begriff bürgerlicher Verrechtlichungen leuchtet wenigstens kurz die Möglicheit ihrer Überwindung auf.

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