und
staatsgefährdend ist einer,der sich Gedanken darüber macht, wer
eigentlich unsere Verfassung vor den Verfassungsrichtern schützt.
Er
hat einfach nicht kapiert, daß das Prinzip der Gewaltenteilung keine
Kontrolle erlaubt, die sie nicht selber ausübt. Kurz: er hält mit
einer gehörigen Portion Verrücktheit die Gewalt, die sich
zweckmäßigerweise nicht selber in den Arm fallen wird, für etwas,
das sich dem theoretischen Einspruch und einem daraus folgenden
Urteilsspruch zur Disposition zu stellen hätte.
Eigentlich schade, daß der Verrückten so wenige sind.
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