Freitag, 1. März 2013

Verfassungswidrig

und staatsgefährdend ist einer,der sich Gedanken darüber macht, wer eigentlich unsere Verfassung vor den Verfassungsrichtern schützt.

Er hat einfach nicht kapiert, daß das Prinzip der Gewaltenteilung keine Kontrolle erlaubt, die sie nicht selber ausübt. Kurz: er hält mit einer gehörigen Portion Verrücktheit die Gewalt, die sich zweckmäßigerweise nicht selber in den Arm fallen wird, für etwas, das sich dem theoretischen Einspruch und einem daraus folgenden Urteilsspruch zur Disposition zu stellen hätte.

Eigentlich schade, daß der Verrückten so wenige sind.

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