Montag, 15. Juli 2013

Klartext zur „Sicherheit“!


Die ist angeblich das gemeinwohltaugliche Gegenteil von Staats-Terrorismus.


Deswegen hat dieses Programm auch keine irgendwie angebbare Grenze in sich.
Sie kann und darf und muß sich selbst überschießen, will sie der abstrakten Wucht des Programms gerecht werden.


Das „Bürgerrecht“ auf einen „angemessenen“ Schutz von Privatheit, Leib und Leben ist – dort, wo nie genug von "umfassender Sicherheit" da sein kann - eine ganz untaugliche Berufungsinstanz.

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