Donnerstag, 25. Juli 2013

Zweierlei Rechthaberei

Es kommt nicht so sehr darauf an, daß man recht hat, sondern daß man das Recht hat.”
Das ist eine ganz passable Spruchweisheit, die bei jedem Biedermann gut ankommen wird.

Doch schon eine Reflexionsstufe höher:
Kein Rechtsstaat hat jemals seine zahllosen systematischen Rechtsbrüche und -beugungen als kriminell verurteilt, solange seine Verbrechen systemkonform waren.”...
...Und schon geht der Ärger los.

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