Erstens braucht man nicht zu allem möglichen Unwichtigen eine zu haben.
Und zweitens mehren sich die Indizien, daß diese nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüften Urteile Seinungen oder Ihrungen sind, (also ein Mitläuferphänomen), auf dessen rechtmäßige Zulässigkeit umso schärfer gepocht wird, je weniger sie sich irgendeinem Mein verdanken.
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