Rechtsstaat
ist beispielsweise dann,
wenn die Gesetzgebung dafür sorgt, dass nur unter Einhaltung sehr kleinteiliger Vorschriften und Bedingungen ein Parteiausschlussverfahren in Gang
gesetzt werden kann.
Ein
Unrechtsstaat läge dann vor, wenn die Gesetzgebung im Falle einer erkannten schädlichen Selbstknebelung zur Novellierung des Procederes
schritte, damit so ein rassistischer Pöbler wie Sarrazin nicht
einvernehmlich in der Partei verbleiben kann.
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