Donnerstag, 23. Oktober 2014

Rechtsstaat

ist beispielsweise dann, wenn die Gesetzgebung dafür sorgt, dass nur unter Einhaltung sehr kleinteiliger Vorschriften und Bedingungen ein Parteiausschlussverfahren in Gang gesetzt werden kann.

Ein Unrechtsstaat läge dann vor, wenn die Gesetzgebung im Falle einer erkannten schädlichen Selbstknebelung zur Novellierung des Procederes schritte, damit so ein rassistischer Pöbler wie Sarrazin nicht einvernehmlich in der Partei verbleiben kann.




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