Mittwoch, 22. Oktober 2014

Z. B. Gauweiler

Freizügigkeit ist ein grundgesetzlich garantiertes Recht.


Näheres freilich regelt der einschlägige Kommentar dazu.


Wenn einer, und er ist auch noch Abgeordneter, an der Russlandpolitik der neuerdings schon wieder optimierten Entscheidungsbefugnisinstanzen etwas auszusetzen hat, ergeht halt an so einen Landesverräter ein striktes Verbot, in die von ihm einfach nicht verstandene Ukraine zu reisen.


Ällabääätsch!!!

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