Z. B. Gauweiler
Freizügigkeit ist ein grundgesetzlich garantiertes Recht.
Näheres
freilich regelt der einschlägige Kommentar dazu.
Wenn
einer, und er ist auch noch Abgeordneter, an der Russlandpolitik der
neuerdings schon wieder optimierten Entscheidungsbefugnisinstanzen
etwas auszusetzen hat, ergeht halt an so einen Landesverräter ein striktes Verbot, in die von ihm einfach nicht verstandene Ukraine zu reisen.
Ällabääätsch!!!
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