Sonntag, 9. Februar 2014

Dreierlei Stellung zum Gedanken


Kleinbloggersheim hält die Realisierbarkeit eines Gedankens auf der Grundlage der vorgefunden Bedingungen für das Kriterium seiner Ernsthaftigkeit.


Diese verächtliche Stellung zum Gedanken unterscheidet Kleinbloggersheim doch sehr vom Verfassungsschutz.

Der hält nämlich die nachweisliche Nicht-Realisierbarkeit eines Gedankens innerhalb des gegebenen Bedingungsrahmens ganz umgekehrt für den Nachweis ernsthafter Gefährdungsversuche der Staatssicherheit.


So dass mancher Liebhaber schockierender Gedanken froh sein kann, dass die hierin letztlich entscheidende politische Klasse seiner Sorte Demokratie nicht noch schlechter ist, als sie sich ihm darstellt.

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