„Politisch motivierte Gewalt“ unterscheidet
sich vom normalen Gewaltgebrauch dadurch, dass nur
letzterer keine verständige Nachhilfe beim Verständnis ihres
Zuschlagens braucht.
Legitimiertes kann nur Legales.
Oder sollte beispielsweise der nunmehr rechtmäßig als rechtswidrig verurteilte Polizeieinsatz S21 ....nach 5 Jahren...tatsächlich.... und wer war das denn eigentlich...?
Oder sollte beispielsweise der nunmehr rechtmäßig als rechtswidrig verurteilte Polizeieinsatz S21 ....nach 5 Jahren...tatsächlich.... und wer war das denn eigentlich...?
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