Mittwoch, 18. November 2015

Die fraglos Selbstverständliche

„Politisch motivierte Gewalt“ unterscheidet sich vom normalen Gewaltgebrauch dadurch, dass nur letzterer keine verständige Nachhilfe beim Verständnis ihres Zuschlagens braucht.

Legitimiertes kann nur Legales. 
Oder sollte beispielsweise der nunmehr rechtmäßig als rechtswidrig verurteilte Polizeieinsatz S21 ....nach 5 Jahren...tatsächlich.... und wer war das denn eigentlich...?
 

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