Samstag, 28. Dezember 2013

Besitzinstinkt und Eigentumsvernunft


Jeder noch so kätnerhafte Be-Sitzer – sagen wir mal einer Kloschüssel – wird das Ansinnen, er solle – und zwar jetzt sofort bei herabgelassenen Hosen - über seinen Schatten springen, als unbillig, unsinnig und unsittlich zurückweisen.
Aber derselbe breitärschige Besitzer seiner bloßen Haut, die er zu Markte tragen muß, findet überhaupt nichts dabei, seinen Schatten zu verkaufen, der diesem Schlemihl in Kürze als Eigentum rechtskräftig fordernd die Klotür eintreten wird.

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