In
der christlichen Chronistik nennt sich auch ein Raubzug „heimliche
Übertragung“, wenn es sich um das Klauen von Reliquien handelt.
Die
Amtskirche stand dieser Praxis mit wohlwollender Neutralität
gegenüber und betrachtete diese Art des Erwerbs als „sacra
rapina“, also als löblichen oder gottgefälligen Raub oder als
„pium latrocinium“, als frommen Raub .
Eine
in frommem Wunsch begangene Tat kann schließlich nicht sündhaft
oder kriminell sein.
Warum
ich das erzähle?
Wenn
wer den Rest der Welt auch noch in seine Klauen kriegen wollte, würde
ich als journalistischer Kommentator staatlicher Praxis - nach hohem Vorbild - ganz einfach in die
Trickkiste hehrer Anliegen greifen.
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