Der
Widerspruch in Ihren Ausführungen ist eigentlich Einspruch genug,
Euer Ehren.
Wie
ich sehe, hat man Sie über Ihre Widersprüche erhaben. (sic!)
Das
enthebt Sie der Anstrengung jeder Sorte von nachträglichem
Wahrheitsbeweis Ihrer Ausführungen.
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