Macht garantiert schlechte Laune. Dies aber mit einer gewissen fröhlichen Festlichkeit. Wenn irgend machbar.
Donnerstag, 18. Juni 2015
Bundesregierung zum Aufklärungsverfahren über die NSA – Selektorenliste:
Der Tatverdächtige wählt den Ermittler aus.
Der darf dann darüber den zuständigen Richter „eingeschränkt informieren“.
Hören wir da irgendwo einen Aufschrei?
Nein?
Dachte ich mir´s doch, dass der Rechtsuntertan seine moralischen Maßstäbe dem Staatsideologen Nr.1 entnimmt, seiner Regierung.
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Schöne Gesten in einem Meer von Scheiße.
Update:
Nicht mal diesen kompromittierenden Kompromiss hat das Freiheitsbedürfnis der amerikanischen Sicherheitsinteressen zugelassen.
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