Donnerstag, 18. Juni 2015

Bundesregierung zum Aufklärungsverfahren über die NSA – Selektorenliste:


Der Tatverdächtige wählt den Ermittler aus.
Der darf dann darüber den zuständigen Richter „eingeschränkt informieren“.

Hören wir da irgendwo einen Aufschrei? 
Nein?
Dachte ich mir´s doch, dass der Rechtsuntertan seine moralischen Maßstäbe dem Staatsideologen Nr.1 entnimmt, seiner Regierung.


Bloggen
Schöne Gesten in einem Meer von Scheiße.

Update:
Nicht mal diesen kompromittierenden Kompromiss hat das Freiheitsbedürfnis der amerikanischen Sicherheitsinteressen zugelassen.

Gehe zurück und lies nach oben unter 

 Bloggen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen