Donnerstag, 18. Juni 2015

Wohldurchordnet


Die Grenzen der Freiheit werden vom Definitonsmonopolisten bestimmt.

Aber ohne die vom Bauhof käme es nie zu einer Verrückung der Grenzsteine.

Gegen die Geschädigten ist durch Aufstockung sichernde Vorsorge getroffen.

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