Dienstag, 30. Juni 2015

Gläubigerschutz


Die Existenz eines Schutzes des Gläubigers durch die Garantiemacht Staat unterstellt ein Interesse an der Erhaltung des Zins zahlenden Kreditnehmers.

Solange das Huhn goldene Eier legt, wäre es doch blöd, Griechenland zu schlachten.

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