„Es
ist lebenswichtig, dass Vorstellungen, die mir in den Kram passen,
den Schutz der Gesetze genießen, und dass das Recht,
gesellschaftliche Gruppierungen zu beleidigen, die ich nicht leiden
kann, gehätschelt wird.“
Genau
so geht es zu, wenn der Rechtskonsument glaubt, § 5 der
Grundgesetzes habe nicht bloß mit ihm zu tun, sondern der habe auch
nichts von ihm, der Rechtsuntertan aber schon.
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