Dienstag, 27. Januar 2015

Angewandte Meinungsfreiheit

Es ist lebenswichtig, dass Vorstellungen, die mir in den Kram passen, den Schutz der Gesetze genießen, und dass das Recht, gesellschaftliche Gruppierungen zu beleidigen, die ich nicht leiden kann, gehätschelt wird.“

Genau so geht es zu, wenn der Rechtskonsument glaubt, § 5 der Grundgesetzes habe nicht bloß mit ihm zu tun, sondern der habe auch nichts von ihm, der Rechtsuntertan aber schon.

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