Dienstag, 12. Mai 2015

Die Kernfunktionen des Staats

sind akademisch - also nicht falsch, aber erst noch eines eines Gedankens bedürftig - deren drei: Sicherheit, Freiheit, Wohlfahrt.
 
§ 1) 
Da Sicherheit die erste Kernfunktion eines Staates ist, also eine von ihm zu erbringende Leistung, betrachtet der selbstverständlich auftragsgemäß den Untertan als potentielle Sicherheitsgefährdung.
Jeder, der sich darüber aufregt, verkennt sich selbst als mit dem Staatswillen identisch, obwohl er doch - nicht nur definitionsgemäß - ausgegrenzt wurde.

Er sollte daher

§ 2) mal lieber in die rechtsstaatlichen Novellierungen von Freiheit (zweite Kernfunktion des Staats) schauen, bevor er dem Irrglauben verfällt, sich einfach so in die blaue Luft hinein definieren zu dürfen, obwohl er doch schon im herumzuschleppenden Pass nachschauen könnte, wem er mit Haut und Haaren auch noch im hintersten Hindukusch gehört.

§ 3) Wenn es den Leuten einigermaßen gut geht, ist das ausschließlich das Werk der dritten Kernfunktion des Staates: allgemeine Wohlfahrt.
Wenn nicht, dann haben definitionsgemäß seine faulen Untertanen versagt.

Wie in allen anderen Punkten auch.
Eine wasserdichtere Entschuldigung der öffentlichen Sauereien durch das private Versagen von defizitbeladene Demokraten muss erst noch erfunden werden.



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