sind akademisch -
also nicht falsch, aber erst noch eines eines Gedankens bedürftig - deren drei: Sicherheit, Freiheit, Wohlfahrt.
§
1)
Da Sicherheit die erste Kernfunktion
eines Staates ist, also eine von ihm zu erbringende Leistung,
betrachtet der selbstverständlich auftragsgemäß den Untertan als
potentielle Sicherheitsgefährdung.
Jeder,
der sich darüber aufregt, verkennt sich selbst als mit dem
Staatswillen identisch, obwohl er doch - nicht nur definitionsgemäß
- ausgegrenzt wurde.
Er
sollte daher
§
2) mal lieber in die rechtsstaatlichen Novellierungen von Freiheit
(zweite Kernfunktion des Staats) schauen, bevor er dem Irrglauben
verfällt, sich einfach so in die blaue Luft hinein definieren zu
dürfen, obwohl er doch schon im herumzuschleppenden Pass nachschauen
könnte, wem er mit Haut und Haaren auch noch im hintersten
Hindukusch gehört.
§
3) Wenn es den Leuten einigermaßen gut geht, ist das ausschließlich
das Werk der dritten Kernfunktion des Staates: allgemeine
Wohlfahrt.
Wenn
nicht, dann haben definitionsgemäß seine faulen Untertanen versagt.
Wie
in allen anderen Punkten auch.
Eine
wasserdichtere Entschuldigung der öffentlichen Sauereien durch das
private Versagen von defizitbeladene Demokraten muss erst noch erfunden werden.
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