Tut
mir leid, aber Verfassungsschutz ist nun mal Staatsschutz.
Wenn
es also gegen die eine oder andere der Staatsgewalten und ihre
Amtsmühewaltung etwas zu ermitteln gäbe, hat der Verfassungsschutz
die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, diesbezügliches
Aktenmaterial zu vernichten.
Sollten
sich die Verfassungsschützer etwa einfallen lassen, sich nicht
zusammenzutun zum Zwecke des Schutzes ihres Arbeitgebers vor
Diskreditierung, wären sie definitionsgemäß Verschwörer.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen