Montag, 7. Dezember 2015

Legitime Straflosigkeit

Haben Sie schon einmal davon gehört, dass eine verschworene Bande in ihre Statuten geschrieben hätte, dass sie erst über die Zulässigkeit abstimmen muss, bevor gegen einen von ihnen der Staatsanwalt ermitteln darf?

So einen Haufen darf es gar nicht geben?

Lesen Sie bitte § 46 des Grundgesetzes.
Bitte laut vor.

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