Haben
Sie schon einmal davon gehört, dass eine verschworene Bande in ihre
Statuten geschrieben hätte, dass sie erst über die Zulässigkeit
abstimmen muss, bevor gegen einen von ihnen der Staatsanwalt
ermitteln darf?
So
einen Haufen darf es gar nicht geben?
Lesen
Sie bitte § 46 des Grundgesetzes.
Bitte
laut vor.
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