eines
Ge- oder Vermeinten ist solange unbekannt, wie man auf Verurteilung
oder Beurteilung aus ist.
Recht
bekommen/behalten und Schuldige finden zu wollen erspart sich
meinungsstark das begriffliche Urteil.
Das
dann in voller Härte zuschlägt.
Und
alle wundern sich.
Wo
sie "es doch so gut gemeint" hatten.
Alternativlos
Das
Schöne an der Wahl: hinterher haben sie keine mehr.
Kriegen
auch keine mehr.
Unbenommen
- von den Gewählten - bleibt ihnen, Vernunft für eine von mehreren
möglichen Herangehensweisen zu halten.
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