Mittwoch, 18. Februar 2015

Der Begriff


eines Ge- oder Vermeinten ist solange unbekannt, wie man auf Verurteilung oder Beurteilung aus ist.
Recht bekommen/behalten und Schuldige finden zu wollen erspart sich meinungsstark das begriffliche Urteil.
Das dann in voller Härte zuschlägt.

Und alle wundern sich.
Wo sie "es doch so gut gemeint" hatten.

   
Alternativlos
Das Schöne an der Wahl: hinterher haben sie keine mehr.
Kriegen auch keine mehr.

Unbenommen - von den Gewählten - bleibt ihnen, Vernunft für eine von mehreren möglichen Herangehensweisen zu halten.

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